„Ortsteilbürgermeister mit einladen“: Vietze ist gegen eine strikte Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Stadtratssitzungen in Corona-Zeiten

Unternehmen haben ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt, Homeoffice ist für Ehepaare kaum leistbar, wenn beide zuhause arbeiten und auch noch die Kinder zu unterrichten oder zu betreuen haben, Selbstständigen droht die Pleite – da helfen auch keine Hilfspakete und Rettungsschirme. Und wer sich offen gegen die strengen Maßnahmen ausspricht, mit denen Bundes- und Landesregierung sowie die Stadt Menschen vor dem Corona-Tod bewahren wollen, gilt schnell aus Querulant. – Keine einfachen Zeiten für politisch engagierte Menschen. Zu ihnen zählt Dr. Christoph Vietze.

Der 40-jährige selbstständige Diplom-Volkswirt ist bei der SPD aktiv als sachkundiger Bürger im Finanzausschuss der Stadt Jena, zudem ehrenamtlicher Ortsteilbürgermeister von Jena-Nord. Vietze beklagt sich darüber, dass es zwar am 20. Mai 2020 aufgrund von Sonderregelunges des Landes für politische Gremien wieder zu einer Stadtratssitzung im Volkshaus kommt, bei der Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden müssen, hierzu aber die Ortsteilbürgermeister nicht mit eingeladen werden.

Der Freiberufler (er erarbeitet Studien zur Effizienz von Biokraftstoffen) verweist hierbei auf § 45 der Thüringer Kommunalordnung, wonach Ortsteilbürgermeister verbindlich zu Sitzungen des übergeordneten Gemeindegremiums zu laden sind. Eine strikte Begrenzung der Teilnehmerzahl des Stadtrates sei nicht sachgerecht, meint Vietze, solange sich noch Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Sitzungssaal aufhielten, die nicht dringend für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung benötigt würden.

Dem widerspach aber Jenas Stadtrechtsdirektor Martin Pfeiffer in der Lokalpresse. Dort vertritt er die Auffassung, dass Ortsteilbürgermeister in Zeiten von Corona nur dann zu Gemeinderatssitzungen einzuladen sind, sofern es dabei auch um Belange ihres Ortsteiles handele. Dies ergebe sich u.a. aus der auf juristischen Kommentarliteratur, so der Rechtsexperte. Wichtig zu wissen ist: An der Sitzung darf nur mit Mund-Nasen-Bedeckung teilgenommen werden und jeder Teilnehmer erhält eine Einzel-Sprechstelle. Die Sitzung darf 120 Minuten nicht überschreiten und maximal bis zu 15 Zuschauer können die Sitzung vor Ort verfolgen. Live übertragen wird sie von JenaTV und dem Lokaen Hörfunkprogramm Radio Jena.

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