Coronavirus: Die Jenaer Neuigkeiten für Samstag, den 21. März 2020

Für das Stadtgebiet von Jena liegen aktuell 55 Meldungen über COVID-19 Erkrankungen vor (Stand: 20.03.2020, 21:00 Uhr). Thüringenweit waren es gestern Abend gem. Mitteilung des Robert-Koch-Instituts insgesamt 187, bundesweit etwa 17.000 (nach Angaben der Johns-Hopkins-Universität ca. 20.000).

Laut Angaben der Stadt Jena war ein 87-jähriger Mann, der in der Nacht zum Freitag in seiner Wohnung verstorben sei, positiv auf das Coronavirus getestet worden. Damit kommt der erste Corona-Tote Thüringens aus Jena.

Ab Montag, den 23.03.2020 gilt in Jena ein sog. „Betretungsverbot für öffentliche Orte, also Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen, Parkanlagen, Parkplätze und den Stadtwald“ – also quasi ein Ausgangsverbot für Gruppen von mehr als zwei Personen.

Der Grund: Trotz der Allgemeinverfügung vom Wochenbeginn sei es in Jena in den letzten Tagen vermehrt zu Treffen und Ansammlungen von Menschen in öffentlichen Bereichen gekommen, zum Teil auch auf bereits abgesperrten Plätzen, teilte die Stadt Jena mit.

Deshalb verschärft sie nun diese Allgemeinverfügung. Untersagt sind weiterhin sämtliche Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünfte in Parks und Wäldern, auf Plätzen und sonstigen öffentlichen Bereichen. Darüber hinaus wird das o.g. Betretungsverbot für öffentliche Orte ausgesprochen – heißt: Wer in einer Gruppe von drei Personen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Ziel sei die strikte Vermeidung des Zusammentreffens von Menschen in Gruppen, so die Stadt. Nur so könne die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt oder eingedämmt werden. Die Menschen sollen trotzdem ihre eigenen vier Wände weiter verlassen können, weshalb es wie folgt Ausnahmen gibt:

Allein, zu zweit, in der Familie (Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben) oder mit dem Haustier an die frische Luft zu gehen, wird weiterhin möglich sein. Genauso darf die Wohnung zum Einkaufen, für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt verlassen werden. Wer Menschen pflegt oder ihnen beim Einkauf hilft, darf sich dafür ebenfalls im öffentlichen Raum bewegen.

Mit der Allgemeinverfügung treten ebenfalls weitere Verkaufsstellenschließungen und Verbote einiger nicht akut notwendiger Handwerkerleistungen und Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie sowie der Logopädie, die nicht ärztlich verordnet oder zwingend medizinische notwendig sind, in Kraft.

Diese massiven Einschnitte in die persönliche Freiheit fallen der Stadt nach eigener Mitteilung nicht leicht. Aber nur so könne man die besonders gefährdeten Menschen wirklich schützen. Ohne eine drastische Reduzierung der weiteren Ansteckungen werde unser Gesundheitssystem nicht allen Menschen helfen können.

Oberbürgermeister Dr. Nitzsche, Bürgermeister Gerlitz sowie die Dezernenten Koppe und Hertzsch appellieren an die Bürgerinnen und Bürger sowie alle anderen EInwohner unserer Stadt:

„Tragen Sie diese Maßnahmen mit. Sie werden Menschenleben retten!“

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