Die Entnahme von Wasser aus Gewässern in Jena wurde untersagt

(Stadt Jena) – Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Quellen, Fließ- und Standgewässern ist seit letzter Woche im Stadtgebiet Jena per Allgemeinverfügung untersagt. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh. Wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, werden befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen.

Die Stadt Jena hat sich zu diesem Schritt entschlossen, da aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen einige Bäche im Stadtgebiet derzeit nur wenig und zum Teil gar kein Wasser führen. Die Wasserentnahme zur Bewässerung von privaten Gärten würde die Situation noch zusätzlich verschärfen, was nachhaltig negative Folgen für Fische, andere Wasserorganismen und die angrenzende Ufervegetation hätte.

Die unerlaubte Wasserentnahme erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die untere Wasserbehörde wird verstärkt Kontrollen an Oberflächengewässern im Stadtgebiet Jenas durchführen. Die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus Fließgewässern auf dem Stadtgebiet Jena gilt ab dem Tag der Bekanntmachung im heutigen Amtsblatt der Stadt Jena (08.08.2019) und tritt mit Ablauf des 31.10.2019 außer Kraft.

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