Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Vom Auf- und Abhängen der Wahlplakate

Immer dasselbe: Bei nahezu jeder Wahl hängen gleich mehrere Plakate – manchmal bis zu sechs Stück – an einzelnen Laternenmasten und der Kandidat, dessen Plakat als erstes hängt, bringt es schon nach kurzer Zeit ganz nach oben. Unschön ist, dass z.B. Plakate von mir als Ortsteilbürgermeisterkandidat durch simples Hochschieben durch Plakate von Mitkonkurrenten aus der Sichtfeldhöhe verschwanden und dabei auch noch verdreht wurden.

Was kaum jemand weiß: Plakate nach oben zu schieben ist ebenso Vandalismus, wie das Herunterziehen oder Abreißen. Allerdings begangen nicht von irgendwelchen Chaoten sondern von sog. Wahlhelfern oder beauftragten Firmen. Bereits vor vielen Jahren hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass beim Plakatieren für Parteien „der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit Anwendung findet“ – heißt: das auf seltsame Weise „nach-oben-Rutschen“ ist nicht gestattet, sehr wohl aber das Anbringen eigener Plakate über dem am höchsten hängenden Plakat der anderen Parteien.

Was aber ist zu tun, wenn man nach der Wahl „seine“ Plakate* abhängen will, weil die Frist zum kostenfreien Wahlwerbung abläuft, sie jedoch durch die Schuld Dritter in vier oder fünf Metern Höhe am Laternenmast verblieben sind? Bürger sind da meist sehr rührig und melden verbliebene Plakate ganz detailliert an die Stadt, die wiederum die zuständige Partei oder die Kandidaten auffordert, die Plakate zu entfernen. Dabei spielt es für die Bürger keine Rolle, ob das betreffende Plakat ursprünglich ordnungsgemäß gehängt war (und daher problemlos wieder hätte entfernt werden können).

Fakt ist: Runter müssen die Plakate so schnell als möglich nach der Abstimmung. Bei Missachtung droht ein Bußgeld oder es müssen die Kosten der Entsorgung gezahlt werden. Aber was ist mit den „aufgeschobenen“ Plakaten, die vier, fünf Meter hoch hängen und kaum noch gefahrlos abgehängt werden können. Einmal ganz davon abgesehen, dass hierzu Leitern in einer Größe erforderlich sind, die nur schwer in einen Pkw passen.

Natürlich hatte ich gegenüber dem Wahlleiter die Bitte nach Rückbau (so die offizielle Bezeichnung) der entsprechenden Plakate gestellt. Und, natürlich, wollte es hinterher niemand gewesen sein, der sie nach oben gerutscht hatte. Typische Reaktion: „Wir haben mit Sicherheit keine Plakate mit Absicht verschoben. Fest steht, dass die Straßenlaternen nicht nur für diesen Herrn (!) da sind.“

Nochmals: Beim Anbringen eines Plakates dürfen die bereits bestehenden / hängenden Plakate platzmäßig nicht verändert werden. Insbesondere dürfen an einem Laternenmast vorgefundene Plakate in der Höhe nicht verschoben werden. Und nun eine Bitte: Sollte irgendwo immer noch ein Plakat von mir oben/mittig/unten an einem Mast hängen, dann bitte ich Sie, liebe Bürgerin oder lieber Bürger von Jena-Nord, mir eine kurze Nachricht zu schreiben. – Vielen Dank!

* = Ich habe alle meine Plakate selbst aufgehängt und zwar in 2,50 m Höhe

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