Mehrfach erreichten mich in letzter Zeit Anfragen und Mails, in denen es darum geht, ob ich als Mitarbeiter der Stadt Jena überhaupt Ortsteilbürgermeister von Jena-Nord werden darf. Ein Schreiber meinte sogar, das sei unzulässig. Hierauf gibt es eine ganz klare und eindeutige Antwort:
Auch städtische Mitarbeiter sind – welch Wunder – Bürger und damit Träger von Grundrechten. Ich persönlich unterliege von Verfassungs wegen jedoch auch Einschränkungen, die sich einerseits auf die besonderen Anforderungen meines Berufs erstrecken und andererseits auch in meine privaten Aktivitäten (und hierzu gehört auch das Ehrenamt eines Ortsteilbürgermeisters) hineinwirken.

Da jedoch die Tätigkeit des Ortsteilbürgermeisters keine politische Betätigung ist und ich zugleich sozusagen „dem ganzen Volke, nicht einer Partei“ diene, habe ich dem Grundgesetz und den geltenden Gesetzen gegenüber einen Eid geleistet und z.B. nicht dem Oberbürgermeister der Stadt Jena gegenüber. Hierdurch steht der ehrenamtlichen Tätigkeit als Ortsteilbürgermeister von Jena-Nord – sofern ich dazu am 26. Mai gewählt werden würde – absolut nichts im Wege und deshalb ist es mir auch weder verboten noch untersagt, als ebensolcher Ortsteilbürgermeister zu kandidieren, denn das Grundgesetz geht vom Bild des aktiven (Staats-)Bürgers aus – nicht nur nach einer Wahl, sondern auch in deren Vorfeld.
Zwar bin ich im Rahmen meiner beruflichen Arbeit an die sog. „Grundtugenden der Mäßigung und Zurückhaltung“ gebunden, außerhalb des Dienstes darf ich jedoch meine Meinung äußern. Die Grenze ist immer dort erreicht, wo die außerhalb meiner beruflichen Arbeit für die Stadt Jena vertretenen Positionen im Widerspruch zur verfassungsmäßigen Grundordnung stehen.

Dem Grundsatz nach gilt: Privates Handeln und dienstliches Handeln müssen immer getrennt bleiben, da jeder Einfluss der persönlichen Überzeugung auf das berufliche Handeln mit dem sog. Neutralitätsgebot unvereinbar ist. Meine fachliche Eignung und Befähigung kann und darf aus dem Beruf aber in die Arbeit als Ortsteilbürgermeister übernommen werden.
Genau das habe ich auch vor. Und – auch dies kann ich hier bereits jetzt verbindlich versprechen – wenn ich zum Ortsteilbürgermeister gewählt werden sollte, nehme ich mir genügend Zeit für diesen wichtigen und ganz besonderen Dienst an unserem Ortsteil und werde ihn mit meiner ganzen Erfahrung sowie Sach- und Fachkenntnis wahrnehmen.
Ihr Rainer Sauer (…seit 1991 in Jena für die Stadtverwaltung und den Kommunalservice tätig)