Wagenburg: Christoph Vietze will die Entscheidung des VG Gera akzeptieren

In die mehr als kontroverse Auseinandersetzung zwischen dem Jenaer Stadtrat und der Stadtverwaltung mit Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche an der Spitze ist Bewegung gekommen, nachdem das Verwaltungsgericht Gera in einer – im wahrsten Sinne des Wortes – Eilentscheidung entschieden hatte, dass der umstrittene Wagenplatz des „Auf Achse“ e.V. nicht in Jena-Löbstedt bleiben darf.

Jenas SPD-Ratsherr Dr. Christoph Vietze bedauerte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera, erklärte in „MDR Thüringen“ jedoch, man werde das Urteil akzeptieren. Zwar sei nun noch die Entscheidung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zum (durch den Oberbürgermeister beanstandeten) Stadtratsbeschluss über ein Bebauungsplanverfahren im Landschaftsschutzgebiet sowie dem Überschwemmungsbreich der Saale in Löbstedt abzuwarten, indes nütze diese Frist den Wagenplatzbewohnern wohl nichts, da das Verwaltungsgericht die Räumungsverfügung der Stadt quasi wieder freigegeben habe.

Vietzes Worten nach müsse man „nun versuchen, den Leuten zu helfen“, wie der dem MDR sagte, und er fügte an: „Vielleicht findet sich ja noch jemand, der den Leuten hilft, die Wagen abzustellen.“ Indes gehen dem Ortsteilbürgermeister von Jena-Nord und erklärten Freund der im Moment acht Wagenplatzbewohner langsam die Argumente aus. Sprach Christoph Vietze im Stadtrat vor Kurzem noch davon, dass die Wagenbürger bei einer Räumung des Platzes von Obdachlosigkeit bedroht seien und davon, dass es um konkrete Schicksale gehe, urteilte das Verwaltungsgericht anders.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera hält den Wagenplatz auf dem derzeitigen Gelände nicht nur für nicht genehmigungsfähig sondern befand auch, die Bewohner der Wagenburg seien (Zitat) „offensichtlich nicht von Obdachlosigkeit bedroht“, da sie über anderweitige feste Wohnsitze verfügen würden.

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